Arbeiterkammer: Immer wieder Probleme im Hotel- und Gastgewerbe
Im Bezirk Baden wurde ein Zimmermädchen als Küchenhilfe eingestuft. Die Arbeiterkammer erstritt nach der Kündigung eine Nachzahlung von 4000 Euro brutto.
BEZIRK BADEN. Eine Dienstnehmerin begann als Küchenhilfe in einem Hotel in Bad Vöslau. Zwei Monate später änderte sich ihr Betätigungsfeld und sie wurde fortan als Zimmermädchen beschäftigt. Nach drei Jahren wurde das Dienstverhältnis aufgelöst. Um die Abrechnung überprüfen zu lassen, suchte sie die AK-Bezirksstelle in Baden auf. Dabei stellte sich heraus, dass die Frau über die gesamte Zeit hinweg weiterhin als Küchenhilfe bezahlt wurde. Dies ergab eine monatliche Differenz von 50 Euro brutto zu ihrem Nachteil. Zusätzlich ergab die Überprüfung, dass nicht weniger als 214 Überstunden offen waren, die nicht ausbezahlt wurden.
„Normalerweise verfallen die Ansprüche auf Überstunden im Gastgewerbe vier Monate nach Durchführung der Lohnabrechnung, sofern sie nicht von der Dienstnehmerin schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden“, sagt Bezirksstellenleiterin Mag. Danja Wanner. In dem Fall führte das Hotel jedoch ein Zeitkonto. „Damit verfallen die Überstunden erst vier Monate nach Ende des Durchrechnungszeitraums, weshalb die gesamten offenen Überstunden eingefordert werden konnten“, sagt Wanner. Weil trotz Intervention der AK die offenen Beträge nicht geleistet wurden, kam es zur Klage vor dem Arbeits-und Sozialgericht. Ergebnis: Knapp 4.000 Euro brutto für die Dienstnehmerin.
Jahresbilanz 2015 – Bezirk Baden
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
Persönliche Beratungen: 1.974
Telefonische und schriftliche Beratungen: 3.631
Interventionen beim Arbeitgeber: 334
Kostenloser Rechtsschutz: 191
Außergerichtlich eingebracht: 191.583 Euro
Gerichtlich eingebracht: 413.467 Euro
Insolvenzvertretung: 2.398.094 Euro
Gesamt: 3.003.144 Euro
2015 forderte die AK Baden für 525 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Mag. Danja Wanner. Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten 605.050 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 2.398.094 Euro für 289 ArbeitnehmerInnen aus 30 insolventen Betrieben gesichert.
Ungerechte Verfallsfristen weiterhin im Visier der AK
„Wegen der Geltung von Verfallsfristen konnten viele niederösterreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihnen zustehende Ansprüche nur für einen kurzen Zeitraum einfordern - auch wenn sie über Monate oder gar Jahre zu wenig Geld bekommen haben“, kritisiert AK-Vizepräsident Horst Pammer. Betroffen ist hier vor allem das Gastgewerbe, das nach wie vor ein Sorgenkind in der Arbeitsrechtsberatung ist. 4 von 10 Gastgewerbe-Beschäftigte, die von der AK Unterstützung erhielten, hatten überhaupt keine Lohnabrechnung vom Dienstgeber erhalten.
Seit 1. Jänner ist indes eine wichtige Forderung erfüllt. Es müssen jetzt Brutto-Netto-Abrechnungen ausgestellt werden. So kann erstmals geprüft werden, wie viele Überstunden bezahlt worden sind. Hier tappten unsere ExpertInnen oft im Dunkeln und mussten die Stundenaufzeichnungen mühsam rekonstruieren.
Vizepräsident Pammer wiederholte bei der Präsentation der Jahresbilanz im Arbeitsrecht die Forderung nach Abschaffung aller Verfallsfristen. „Geleistete Arbeit muss entlohnt werden.“
AK-Tipp: Arbeitszeiten aufzeichnen & Lohnaufzeichnungen laufend kontrollieren
„Wenn es hart auf hart kommt, ist es wichtig, seine Ansprüche vor Gericht nachweisen zu können. Denn wenn nicht alle Arbeitszeiten detailgenau und lückenlos dokumentiert sind, sind Klagen oder Klagsdrohungen zwecklos“, sagt die Leiterin des AK-Rechtsschutzbüros NÖ Süd, Mag. Karin Matzinger. Sie rät deshalb:
» Arbeitszeiten minutiös aufzeichnen – und wenn möglich von einer Kollegin oder einem Kollegen bestätigen lassen. Damit hat man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand, um Forderungen durchsetzen zu können.
» Lohnabrechnungen kontrollieren (lassen): Nie darauf vertrauen, dass die Lohnabrechnung stimmt. Es können sich bei einer Überprüfung große Nachzahlungen ergeben.
» App: Mit dem AK-Zeitspeicher können Sie einfach und schnell die Arbeitszeiten dokumentieren. Mehr unter: zeitspeicher.arbeiterkammer.at
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