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Steuertipp
Berufsfreistellung bei Corona-Risiko
Christine Joos, Expertin für Bilanzierung beim Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH, berät im Steuertipp zur Möglichkeit von Dienstfreistellung bei erhöhtem Corona-Risiko: "Menschen, bei denen ein erhöhtes Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs besteht, haben Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Verfügt der betroffene Dienstnehmer über ein ärztliches Risikoattest, kann aber nicht im Homeoffice arbeiten und es sind keine praktikablen Schutzmaßnahmen am...