Gaedke & Angeringer
Covid-19 und Steuerpflicht?
Sofern Sie Covid 19-Förderungen erhalten haben oder dies hoffentlich noch geschieht, stellt sich die Frage, wie diese bei der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen sind. Der Zeitpunkt des Zuflusses spielt auch bei der Einnahmen- Ausgaben-Rechnung keine Rolle. Die Förderung gilt in dem Jahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Der Härtefallfonds samt Come-back-Bonus ist erfreulicherweise steuerfrei. Die beiden Formen des Fixkostenzuschusses (FKZ I und FKZ 800.000) sind zwar steuerfrei,...