Gaedke & Angeringer
Unterstützung durch "Verlustersatz"
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, im Zeitraum von 16.9.2020 bis 30.6.2021 erlittene Verluste zu einem erheblichen Teil durch einen Zuschuss der COFAG („Verlustersatz“) abzudecken, anstatt den Fixkostenzuschuss 800.000 zu beantragen. Die erste Tranche kann dabei bis zum 30.6.2021 beantragt werden.
Der Verlustersatz stellt damit für Betriebe mit eher moderaten Fixkosten und einem Verlust im oben angeführten Zeitraum eine Alternative zum Fixkostenzuschuss 800.000 dar.
Eine Vergleichsrechnung zwischen diesen beiden Zuschussformen würden wir Ihnen daher unbedingt anraten!
Unser Tipp: Die Unterstützung aus dem „Härtefallfonds“ kann letztmalig für den Zeitraum 16.2.2021 bis 15.3.2021 beantragt werden. Anträge für alle (12) Betrachtungszeiträume können aber nur bis längstens 30.4.2021 gestellt werden. Eine weitere Verlängerung der Maßnahme wurde zwar politisch angekündigt, aber noch nicht umgesetzt. Beachten Sie daher die Frist mit 30.4.2021! Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen und helfen Ihnen bei der Verbesserung Ihrer finanziellen Situation.
Gaedke & Angeringer Steuerberatung GmbH
Grazerstraße 3
8580 Köflach
www.gaedke.co.at
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