Lehrer auf "der sicheren Seite"
Neues Gesetz: Pädagogen dürfen Diabetes-Kindern nun offiziell helfen Bisher bedeutete jede medizinische Hilfestellung, die das Lehrpersonal bei Kindern durchführte, ein persönliches Haftungsrisiko, da es sich im rechtsfreien Raum bewegte. Durch eine neue Regelung im Schulunterrichtsgesetz wurde die medizinische Hilfestellung durch Lehrer definiert, womit diese Tätigkeiten nun unter die Diensthaftung fallen. „Eine abgestimmte, bundesweite, standardisierte Vorgehensweise ist notwendig, um Kindern...