StVO-Novelle
Neue Regelungen für E-Scooter
Die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung regelt die Benützung von E-Tretrollern und erlaubt Leichenwägen das befahren der Rettungsgasse. OÖ. Die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt eine in Österreich einheitliche Regelungen für die E-Tretroller mit Geltung ab 1. Juni 2019. Für die elektronisch betriebenen Roller werden nun die meisten Regelungen für Fahrräder angewandt. Als E-Scooter gelten jene Fortbewegungsmittel mit einer maximalen Endgeschwindigkeit von 25 km/h....