Kaliumjodid-Tabletten nur nach Verordnung einnehmen
„Strahlentabletten“ werden an Kinder und Jugendliche unter 18, Schwangere und Stillende ausgegeben Nach mehrmaliger Meinungsänderung ist sich das Bundesministerium nun sicher: Die Ausgabe der „Strahlentabletten“ darf erfolgen. Die Einnahme ist jedoch nur im Katastrophenfall erlaubt. TULLN / KIRCHBERG AM WAGRAM (kaze). „Das Gesundheitsministerium hat innerhalb von drei Tagen dreimal ein Fax ausgesendet, was die Ausgabe von Kaliumjodidtabletten betrifft“, erzählt Wilfrid Becker von der Apotheke...