Schneeräumung: Delegieren erlaubt
NÖ. Unternehmer, Händler und alle anderen Personen, die über öffentlich zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen, müssen dafür sorgen, dass Gelände oder Weg sicher begehbar sind. Es muss geräumt und gestreut werden. Für diese unliebsamen Aufgaben können auch Schneeräumdienste oder Dritte vertraglich verpflichtet werden. „In diesem Vertrag muss aber die ordnungsgemäße Räumung gewährleistet werden“, erklärt Manfred Neubauer von der AKNÖ-Konsumentenberatung. Verträge, in denen der Unternehmer...