Kommentar
Bewegung im Lockdown
Was wie ein Widerspruch klingt, ist es am Ende auch. Bewegung im Lockdown geht eigentlich gar nicht. Und doch hat die Bundesregierung in der Verordnung verankert, dass körperliche Tätigkeiten zur Fitness im Freien und möglichst alleine durchaus erlaubt sind. Mehr aber auch nicht. Dann ist schon Schluss mit lustig. Das Land Vorarlberg möchte zusammen mit der Uni Innsbruck anhand einer Onlinebefragung ein situatives Bild zum Sportverhalten der Bevölkerung vor dem ersten Lockdown, während des...