Tabakgesetz: Zurück zum Start
Gerichtsurteil zwingt Gastronomen zu neuerlichen Umbauten. Die wehren sich und wollen den Staat klagen. (ae). Seit dem 1.1.2009 sind Lokalbesitzer vom Staat gezwungen, Raucher- und Nichtraucherbereiche streng zu trennen. Wer das Gesetz nicht einhält, dem werden Verwaltungsstrafen von 2.000 bis 10.000 Euro angedroht. Also haben die Gastronomen investiert und ihre Lokale teuer umgebaut. Und diese Umbauten sind durch die zuständigen Behörden auch als ordnungsgemäß abgenommen worden. Im Sommer kam...