Landesgericht St. Pölten
75.000 Euro Geldstrafe für Taxiunternehmer
Nahezu drei Jahre zog sich das Verfahren gegen einen Taxiunternehmer aus Niederösterreich hin, nun wurde er am Landesgericht St. Pölten rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. ST. PÖLTEN (ip). Über einen Zeitraum von zehn Jahren hat der Unternehmer nicht alle Umsätze und Erlöse in seinen Steuererklärungen erfasst und damit dem Fiskus zu wenig Steuern bezahlt. Auch Beträge in seinen Umsatzsteuervoranmeldungen ließ...