Entschädigung für Immobilieneigentümer
RTR: Neue Verordnung für Antennen & Co bringt Bares
Eine neue Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR) sieht fixe Richtlinien bei Entschädigungszahlungen für Immobilieneigentümer vor, wenn Telekommunikationsunternehmen auf deren Grundstücken oder in ihren Häusern Leitungen verlegen oder Antennen errichten, etwa beim Breitbandausbau. ÖSTERREICH. Je nachdem, was für Vorhaben am Grundstück geplant sind und wie viel Platz dafür benötigt wird, fallen unterschiedliche Richtsätze als Entschädigung an, wenn die...