"30"-er Tempolimit am Hahntennjoch ungültig
Motorradfahrer gewinnt Klage wegen Kundmachungsfehler Seit Jahren ist die "30"-er Beschränkung von Imst Richtung Hahntennjoch als Lärmschutz für die dortigen Bewohner aufgestellt. Im rechtlichen Sinne jedoch gesetzeswidrig. IMST (sz). Die Hahntennjochstraße ist eine beliebte Strecke für Motorradfahrer. Der durch den regen Verkehr resultierende Lärm ist vielen Anwohnern ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund wurde bereits vor Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Gebiet angebracht. Vor...