"30"-er Tempolimit am Hahntennjoch ungültig

Foto: Privat
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Seit Jahren ist die "30"-er Beschränkung von Imst Richtung Hahntennjoch als Lärmschutz für die dortigen Bewohner aufgestellt. Im rechtlichen Sinne jedoch gesetzeswidrig.

IMST (sz). Die Hahntennjochstraße ist eine beliebte Strecke für Motorradfahrer. Der durch den regen Verkehr resultierende Lärm ist vielen Anwohnern ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund wurde bereits vor Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Gebiet angebracht. Vor knapp zwei Jahren überschritt ein Motorradfahrer die zulässige Geschwindigkeit um rund 52 km/h und wurde in Folge zu einer Geldstrafe in der Höhe von € 540,- Euro verdonnert. Mit Hilfe seines Rechtsbeistandes, Dr. Edgar Pinzger, wurde Berufung bei der BH Imst gegen das Urteil eingebracht, ohne Erfolg. "Nach einem Lokalaugenschein hat sich herausgestellt, dass die vorherrschende Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist. In einer Seitenstraße zur Lehngasse fehlt der Hinweis auf diese Beschränkung und ist somit nicht gültig. Es handelt sich um einen Kundmachungsmangel", schildert Pinzger die rechtliche Situation.

Verfahren eingestellt
Dem Einspruch wurde daraufhin stattgegeben und das Verfahren eingestellt. Das Tempolimit ist während der Straßensperre, die noch bis Pfingsten anhält, außer Kraft. Bis dorthin dürfte der Kundmachungsfehler behoben sein.

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