Im Namen der Republik – Urteilsveröffentlichung
47 Hv 121/16v Durch die Veröffentlichung des Artikels „Toter in Badewanne: Zwei Syrer gestehen Mord“ am 27.7.2016 auf der Website „www.meinbezirk.at/salzburg" wurde der Antragsteller, der einer gerichtlich strafbaren Handlungen verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als schuldig hingestellt und sohin die Unschuldsvermutung verletzt (§7b Abs 1 MedienG). Die Antragsgegnerin Bezirksblätter Salzburg GmbH als Medieninhaberin der Website „www.meinbezirk.at/salzburg" wird zur Zahlung...