TOURISMUSABGABE

Beiträge zum Thema TOURISMUSABGABE

Rettungsdienste und Feuerwehren sind künftig bei Fortbildungen von der Tourismus-Abgabe befreit. | Foto: Pixabay/MarcoHerten (Symbolbild)

Tourismus-Abgabe
Abgabe gilt nicht für Rettungsdienste und Feuerwehren

TIROL. Für gewöhnlich ist immer eine Tourismus-Abgabe fällig, wenn man in Unterkünften wie Pensionen oder Hotels in Tirol nächtigt. Eine Ausnahme wurde nun für Rettungsdienste und Feuerwehren angefügt. Rettungsdienste und Feuerwehren von Tourismus-Abgabe befreitDie Tourismus-Abgabe soll künftig nicht bei Nächtigungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der freiwilligen Rettungsorganisationen und Feuerwehren eintreten. Sie werden von der Abgabe befreit.  Besonders freut sich ...

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