Alkomat-Test verärgert Bürger
Die WOCHE ging der Frage auf den Grund, warum Ergebnisse von Alko-Schnelltestern vor dem Gesetzgeber nicht gelten. BEZIRK (ven). Die WOCHE hat sich bei Werner Hoffmann vom Spittaler Bezirkspolizeikommando erkundigt, warum der Alkohol-Schnelltest, der bei den Verkehrskontrollen gemacht wird, vor dem Gesetzgeber nicht gültig ist. Grund dafür war ein Leserbrief eines Spittalers, der aufgehalten wurden und die Vorgehensweise nicht nachvollziehen konnte 0,22 als Richtwert Der Mann kam in die...