Verbraucherpreisindex

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Notar-Tipp: Eine Indexklausel im Mietvertrag?

Unter der Indexklausel versteht man die Wertsicherung von künftigen Zahlungen. Bei dieser Vereinbarung wird die Inflation berücksichtigt. Wenn z.B. ein Vermieter heute einen monatlichen Mieterlös von € 400,- erzielt, muss man bedenken, dass er sich in zwei oder drei Jahren um denselben Betrag weniger kaufen kann als heute, da die durchschnittlichen Preise höher werden und das Geld somit weniger wert ist. Damit also der Vermieter auch später wertmäßig die gleiche Miete erhält wie heute, wird die...

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