Verena Leimgruber

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Rechtsanwälting Mag. Verena Leimgruber informiert zum Thema Gleichbehandlung. | Foto: Mario Flöck

Tiroler Rechtsanwälte
Das Recht auf Gleichbehandlung darf auch in der Corona-Krise nicht ausgesetzt werden.

INNSBRUCK. In den vergangenen Monaten hat die Corona-Pandemie die österreichische Bevölkerung vor zahlreiche Probleme gestellt – auch im Hinblick auf den Diskriminierungsschutz. Mag. Verena Leimgruber von der Rechtsanwaltskanzlei Baldauf und Waldmüller aus Innsbruck informiert über die gesetzlichen Bestimmungen. UngleichbehandlungenAlleinerziehende, deren berufliche Leistungen durch den Spagat zwischen Home Office und Home Schooling leiden, dennoch aber von Arbeitgeberseite zusätzlich unter...

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