AK: Auf Verfallsfristen achten
GÄNSERNDORF (rm). Ein Dorn im Auge sind der Arbeiterkammer die Verfallsfristen für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis. "Es kann nicht sein, dass geleistete Arbeit, wenn man eine kurze Frist verstreichen lässt, einfach als nicht erledigt behandelt wird", empört sich Markus Wieser, Präsident der AK Niederösterreich. Ins gleiche Horn stoßen auch Helga Schaber, Leiterin des Rechtsschutzbüros und Günther Breiner von der AK Gänserndorf. Besonders schwarze Schafe gibt es hier im Gastgewerbe....