Verleumdung

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Das Oberlandesgericht Linz informiert: Die Gemeinde Scharten haftet nicht für die Taten ihres Ex-Bürgermeisters Jürgen Höckner. | Foto: TEAM FOTOKERSCHI / BAYER

Gemeinde Scharten haftet nicht
Klage von Vergewaltigungs-Opfer abgewiesen

Das Oberlandesgericht Linz hat entschieden: Die Gemeinde Scharten haftet nicht für die Vergewaltigung der Amtsleiterin durch den ehemaligen Bürgermeister. SCHARTEN, LINZ. Schartens Ex-Bürgermeister Jürgen Höckner hatte als Gemeinderat die damalige Amtsleiterin der Gemeinde 2014 und 2015 zweimal sexuell belästigt. Nach seiner Angelobung als Bürgermeister vergewaltigte er sie in den Jahren 2015 und 2016 dreimal und verleumdete sie schließlich 2019. Für diese Taten wurde Höckner mit dem...

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