Verordnung

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Brandgefahr: Rauchen im Wald ist derzeit behördlich verboten. | Foto: Eduard Erber

Hitze und Trockenheit erhöhen Waldbrandgefahr

Die Landesregierung weist auf die erhöhte Waldbrandgefahr in den burgenländischen Wäldern hin. Die Bezirkshauptmannschaften Güssing und Jennersdorf haben bereits im Mai Schutzverordnungen erlassen, die bis 31. Oktober gelten. Demnach ist es verboten, im Wald zu rauchen und glimmende Gegenstände wie Zigaretten wegzuwerfen. Auch Flaschen und Scherben aus Glas dürfen wegen ihrer möglichen Brennglaswirkung nicht weggeworfen werden.

  • Bgld
  • Güssing
  • Martin Wurglits

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