PARKEN IN KLOSTERNEUBURG
Änderung der KURZPARKZONENABGABE-VERORDNUNG für E-AUTOS
KLOSTERNEUBURG (ph): Die KURZPARKZONENABGABE-VERORDNUNG der Stadtgemeinde Klosterneuburg regelt die Einhebung einer Kurzparkzonenabgabe fürdas abgabepflichtige Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge bzw. über das abgabefreie Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in sämtlichen Kurzparkzonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Klosterneuburg. Die Höhe der Kurzparkzonenabgabe beträgt a) bei einer Abstelldauer bis zu einer halben Stunde EUR 0,50 b) bei einer Abstelldauer bis zu einer Stunde EUR...