Ausbau der S37 verstößt gegen die Alpenkonvention
Zu diesem Ergebnis kommt eine von 16 Bürgerinitiativen in Auftrag gegebene Studie von der Technischen Universität Wien. Laut Artikel 11 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention dürfen keine neuen hochrangigen Straßen für den alpenquerenden Verkehr mehr errichtet werden, als Stichtag dafür galt bereits der 31. Oktober 2000. Besagte Bürgerinitiativen befürchten entlang der Strecke von Klagenfurt nach Seebenstein in Niederösterreich durch die Steiermarkt eine massive Verkehrsmehrbelastung. Durch...