Wählerevidenz

Beiträge zum Thema Wählerevidenz

Für nicht-österreichische EU-Bürger und Auslandsösterreicher gibt es für die EU-Wahl am 9. Juni besondere Fristen zu beachten, um wählen zu können. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
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Eintrag ins EU-Wählerregister bis 26. März
EU-Wahl für nicht-österreichische EU-Bürger

EU-Bürger mit einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft, die bei der EU-Wahl im Juni von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen und noch nicht im EU-Wählerverzeichnis eingetragen sind, sollten bis spätestens 26. März die Aufnahme beantragen.  SALZBURG. Die Europawahl am 9. Juni ermöglicht allen EU-Bürgern ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich ihre Stimme abzugeben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Während Salzburgerinnen und Salzburger mit Hauptwohnsitz in Österreich jedoch...

  • Salzburg
  • Carmen Kurcz

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