Zweitwohnsitzer bald ohne zweite Stimme
KLOSTERNEUBURG. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht...