Wahlplakat: Der Einzelfall entscheidet
BEZIRK (sz). Rechtliche Unsicherheiten gab es bezüglich der SP-Werbekampagne, deren Plakate auf Laternenmasten angebracht worden sind (die BEZIRKSBLÄTTER berichteten). Jetzt scheint alles geklärt, wie BH-Stv. Andreas Nagele informiert, denn "es entscheidet der Einzelfall": "Ob die Anbringung der Plakate an Verkehrseinrichtungen erlaubt sind oder nicht, ist, nach Auskunft des Verkehrsministeriums, im einzelnen zu überprüfen", so Nagele. Konkret müsse in diesem Fall darauf geachtet werden, ob die...