Waldbrandverordnung

Beiträge zum Thema Waldbrandverordnung

Im März löste eine Zigarette einen Waldbrand 
 Weyersdorf und Gansbach(St. Pölten Land) aus. | Foto: Bezirksfeuerkommando, FF Hafnerbach, DOKU-NOE
Aktion 6

Waldbrand
Waldbrandverordnung in Kraft

Die Waldbrandverordnung ist in Kraft. Hantieren mit Feuer, Feuer zu entzünden und Rauchen sind verboten. ST. PÖLTEN. "Eine Übertretung der Waldbrandverordnung nach dem Forstgesetz (ForstG) kann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden", informiert Maximilian Kargl von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten. Feuer in der RegionErst heuer brannten rund sieben Hektar Wald bei Karlstetten im...

  • St. Pölten
  • Tanja Handlfinger

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