Waldbrandverordnung

Beiträge zum Thema Waldbrandverordnung

Auch wenn die Gefahr eines Waldbrandes nicht mehr akut ist, ist dennoch Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes geboten. | Foto: Archiv

Bezirkshauptmannschaft Zwettl
2. Waldbrandverordnung 2022 aufgehoben

ZWETTL. Seitens der Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl wurde die 2. Waldbrandverordnung 2022 aufgrund der nunmehrigen klimatischen Verhältnisse aufgehoben. Die Aufhebung trat am 29. September 2022 in Kraft. Auf die dennoch weiterhin erforderliche Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes wird seitens der BH hingewiesen.

  • Zwettl
  • Brigitte Hofmann
Foto: Archiv

Kein Feuer, nicht rauchen
Bezirkshauptmannschaft Zwettl erlässt wieder Waldbrandverordnung

BEZIRK ZWETTL. Aufgrund der vorherrschenden derzeitigen Wetterlage (Trockenheit) und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr musste die Bezirkshauptmannschaft Zwettl heuer bereits zum zweiten Mal die nachstehende Waldbrandverordnung gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Zwettl erlassen: In den Waldgebieten des politischen Bezirks Zwettl sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Der...

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  • Brigitte Hofmann

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