Registrierung nötig
Anonyme SIM-Karten verfallen ab 1. September
Die Übergangsfrist für aktivierte, anonyme Wertkarten läuft am 1. September aus. FLACHGAU. Anfang 2019 trat die Identifizierungspflicht für alle Mobilfunknutzer in Kraft. Für aktivierte, anonyme Karten läuft nun die Übergangsfrist am 1. September aus. Das bedeutet konkret, dass danach zum Aufladen eine Registrierung der Karte mit den persönlichen Stammdaten des Nutzers notwendig ist – allerdings nur dann, wenn die SIM-Karte noch aktiv ist. Wurde eine anonyme SIM-Karte über einen längeren...