Registrierung nötig
Anonyme SIM-Karten verfallen ab 1. September

Alle SIM-Karten spätestens jetzt aktivieren. | Foto: Symbolbild: MEV
  • Alle SIM-Karten spätestens jetzt aktivieren.
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  • hochgeladen von Bettina Buchbauer

Die Übergangsfrist für aktivierte, anonyme Wertkarten läuft am 1. September aus.

FLACHGAU. Anfang 2019 trat die Identifizierungspflicht für alle Mobilfunknutzer in Kraft. Für aktivierte, anonyme Karten läuft nun die Übergangsfrist am 1. September aus. Das bedeutet konkret, dass danach zum Aufladen eine Registrierung der Karte mit den persönlichen Stammdaten des Nutzers notwendig ist – allerdings nur dann, wenn die SIM-Karte noch aktiv ist. Wurde eine anonyme SIM-Karte über einen längeren Zeitraum nicht aufgeladen, stellen die Anbieter entsprechend ihren Geschäftsbedingungen die Karte inaktiv. Registrierungen sind in den Betreiber-Shops, deren Webseiten und fast überall, wo es SIM-Karten gibt, möglich.

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