AMS bleibt geöffnet, Anträge können aber online erfolgen
Aufgrund des Coronavirus ergreift das AMS weitreichende Maßnahmen. Konkret bedeutet das, dass Personen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen, dies für die Zeit dieser Krise nicht persönlich im AMS machen müssen, sondern diese Geltendmachung elektronisch per Mail, über das eAMS-Konto oder telefonisch erfolgen kann. Speziell Kunden, die bereits ein eAMS-Konto haben bzw. bei Finanz-Online registriert sind, können den digitalen Channel für die Arbeitslosenmeldung nutzen. Das AMS mit...