witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht

Beiträge zum Thema witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht

Bei einem Unfall mit Sommerreifen gilt für den Autofahrer Beweispflicht. Sonst trifft ihn jedenfalls Teilschuld. | Foto: fotolia/Stefan Körber
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Gerüstet für winterliche Fahrbedingungen

Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Ö (smw). Sobald die Temperaturen sinken, wird aus Straßennässe schnell Glatteis. Für Autofahrer heißt das – genauso wie bei Schnee oder Schneematsch –zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres: Winterreifen. Als Winterreifen gelten alle mit den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“ oder „M & S“. Sie müssen zudem mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen, bei Diagonalreifen sind es fünf...

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