Gesetzesnovelle: Verschärfungen beim Wohnbauförderungsgesetz
Die geplanten Änderungen für das WFG bringen strengere Regeln für Drittstaatenangehörige mit sich. Deutsch als Voraussetzung, Einkünfte über einen Zeitraum von 54 statt nur 36 Monaten, sowie ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren: Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, soll zukünftig als Drittstaatler in Oberösterreich die Möglichkeit haben, Wohnbeihilfe oder Wohnbauförderungen zu erhalten. So lautet der Inhalt der WFG-Novelle von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred...