Der Ehevertrag
Eine Ehe ist nicht nur romantisch, sie ist auch ein rechtlicher Vertrag. Was ist eine ehe im rechtlichen Sinn? Zum Unterschied vom kirchlichen Ehebegriff, wonach die Eheschließung ein Sakrament ist, werden die Rechtswirkungen der staatlichen Eheschließung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Gemäß Paragraf 44 AGBG ist die Ehe ein Vertrag, in dem zwei Personen ihren Willen erklären, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich...