Leserbrief "Kroatentreffen Bleiburg"
"Nicht verbieten, sondern gemeinsam gedenken"
Ein Leserbrief von Franz Jordan aus Gallizien hat die WOCHE erreicht.
"In keinem demokratischen Land ist es möglich, ein Opfergedenken mit katholischen Gottesdienst und muslimischen Gebet zu verbieten. Die österreichische Politik sollte sich daher gut überlegen was es bedeutet, ein Gesetz zu verabschieden, welches gegen die Opfer und Menschenwürde verstößt.
Das kroatische Opfergedenken am Loibacherfeld in Bleiburg ist eine Pilgerstätte, zum Gebet in Erinnerung an einen Kreuzweg für tausende Menschen, als Teil des größten Völkermordes der Nachkriegsgeschichte Europas. Das Bleiburger Feld ist für die Kroaten ein Sinnbild für Massaker und Folter, ein Sinnbild für die Verletzung jeglicher Menschenrechte. Dass hier der Faschismus gefeiert wird, ist eine empörende Unterstellung, die zu einer verzerrten Vorstellung von Kroatien und der kroatischen Nation verleitet. Diese grobe Verallgemeinerung führt auch dazu, dass die heutige kroatische Bevölkerung oft mit einer Wiederbelebung faschistischem Gedankenguts, in Verbindung gebracht wird, dies ist eine schmerzliche Beleidigung. Es ist nicht richtig, aufgrund einiger vereinzelter Vorfälle in den vergangenen Jahren, welche zweifellos aufs Schärfste zu verurteilen sind, auch die zahlreichen Angehörigen von Opfern einschließlich der Kärntner Gedenkteinehmer, welche sich am Loibacher Feld versammelt haben, als Faschisten zu bezeichnen und als Rechtsextreme und "Ustascha" abzustempeln.
Die zehntausenden Soldaten und Zivilisten, die ohne Wahrung ihres Rechts auf ein Gerichtsverfahren von Kärnten aus der Tito-Armee wehrlos ausgeliefert und ermordet wurden verdienen die Opferwürde. Dies wird oftmals verschwiegen und alle Stimmen, welche an dieses Verbrechen erinnern, will man mit einem Verbot des Gedenkens zum Verstummen bringen.
Daher wäre für die Politik so manche Literatur bzw. wissenschaftliche Forschungen („Titostern über Kärnten“ von Ingomar Pust und die „Tragödie von Bleiburg“ und Viktring von Dr. Florian Rulitz), sehr empfehlenswert. Nicht nur im Raum Bleiburg wurden Nachkriegsverbrechen begangen.
Ein Opfergedenken am Beispiel der Konsensgruppe, mit einem nicht verbieten sondern gemeinsamen Gedenken, welche alle Opfer der Kriege, des Nazionalsozialismus, der Ustascha Verbrechen als auch der Nachkriegsverbrechen der Tito Partisanen einschließt, entspricht der Opfer und Menschenwürde. Österreich wird wohl nicht gegen die EU Resolution (2019/2819-RSP) zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins verstoßen."
Franz Jordan per E-Mail aus Gallizien.
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