Flurreinigung entlang der Heiligengraber Straße
An einem Sonntag habe ich mich auf den Weg gemacht den Straßenrand der Heiligengraber Straße, eine Verbindung von der B81 zur B80a in der Gemeinde Bleiburg von von rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern aus den Autofenstern geworfenen Gegenständen zu säubern. Schockiert musste ich feststellen, wie viel Alkohol während einer Autofahrt konsumiert wird. Jede Menge an Bierdosen und- flaschen, Schnapsfläschchen sowie Becher, Säckchen und etwa 20 vom Wind verstreute Brieflose samt Trennabschnitt habe ich eingesammelt.
Für diese Straße ist aufgrund des übermäßigen Verkehrsaufkommens in der Vergangenheit auf Antrag der Anrainer von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt ein Fahrverbot für den allgemeinen Verkehr verordnet worden, welches am 4.3.2022 in Kraft getreten ist. Demnach dürften diese Straße nur mehr Anrainer, Radfahrer und Landwirte mit ihren Arbeitsmaschinen befahren. Weiter gibt es ein Abbiegeverbot von der B80a in diese Straße. Der Großteil der AutofahrerInnen hält sich auch an diese Verkehrsregeln, es gibt aber auch VerkehrsteilnehmerInnen, die der irrigen Meinung sind, dass Gesetze und Verordnungen nur geschaffen worden sind um übertreten zu werden. Ihnen ist es anscheinend egal, wenn sie bei einer Hin- und Rückfahrt wegen des Fahr- und Abbiegeverbots insgesamt drei Verkehrsübertretungen begehen.
Und so befahren im Schnitt täglich mehr als 30 Autos diese Strecke trotz auferlegter Verkehrsbeschränkungen – leider!
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