Herausforderungen für Kleinst-Unternehmer

Die Registrierkassa stellt für Kleinst-Unternehmer nicht nur eine finanzielle Hürde dar | Foto: KK
  • Die Registrierkassa stellt für Kleinst-Unternehmer nicht nur eine finanzielle Hürde dar
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VÖLKERMARKT (sj). Ab 1. Januar 2016 gilt die Registrierkassenverordnung für Unternehmer und Freiberufler, die über 7.500 Euro Barumsätze pro Jahr einnehmen. In der vergangenen Ausgabe der WOCHE Völkermarkt kamen zu diesem Thema die Gastronomen zu Wort, diesmal erklären Ein-Personen- und Klein-Unternehmer, vor welche Herausforderungen sie die neue Verordnung stellt.
Schneidermeisterin Trixi Stornig aus Gattersdorf ist mit ihrer Werkstatt "trixiSdesign" selbstständig. Als Unternehmerin und Bezirksvorsitzende von Frau in der Wirtschaft hat sie sich bereits über die neue Verordnung informiert. "Es ist ein bürokratisches Gesetz von Beamten, die den Alltag eines Unternehmers nicht kennen", ist Stornig empört. Sie stehe zum Beispiel vor der Herausforderung, dass in die Registrierkassen keine Warengruppen mehr eingegeben werden dürfen. "In meinem Geschäft geht es oft um Mini-Beträge zwischen drei und zehn Euro, zum Beispiel für eine gerissene Naht. Jetzt ist alles einzeln einzubuchen, das ist ein enormer Zeitaufwand", erklärt Stornig.

Preiserhöhung weitergeben?
Hannes Spitzer aus Völkermarkt ist mit seiner Massagewerkstatt "Handwerk" selbstständig. "Das neue Gesetz ist ein Riesenaufwand für eine kleine Kontrolle", sagt Spitzer. Die Kassa ist für ihn ein großer Einschnitt und auch mit Folgekosten verbunden: "Bis jetzt hatte ich in der Massagewerkstatt kein Internet. Jetzt werde ich wohl eines brauchen." Dem Masseur macht die Selbstständigkeit trotz der neuen Verordnung Spaß: "Aber solche Geschichten demotivieren. Und soll ich nun wieder eine Preiserhöhung machen? Dass man sich eine Massage gönnt, ist nach wie vor nicht selbstverständlich, also kann ich die Kosten nicht einfach an den Kunden weitergeben."

Belege sind Pflicht

Frisörmeisterin Anneliese Kuster aus Völkermarkt betreibt ihren Salon "Anneliese" im Seniorenwohnheim auf der Ritzing mit einer Mitarbeiterin. Sie hat bereits Angebote für eine Registrierkassa eingeholt. "Wenn es nur die Anschaffung wäre, aber man braucht ja auch noch einen Servicevertrag, der mit monatlichen Gebühren verbunden ist", erklärt Kuster. Zudem stellt sie die Belegerteilungspflicht vor eine Herausforderung: "Ich habe viele ältere Kunden, die es einfach nicht gewohnt sind, beim Frisör einen Beleg mitzunehmen. Das wird sicher zu einigen Diskussionen führen."

ZUR SACHE:

Die Registrierkassenverordnung gilt ab 1. Januar 2016 für Unternehmer ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr überschreiten.

Bis 1. Juli 2016 müssen alle Registrierkassen dem Finanzamt gemeldet werden.

Ab 1. Januar 2017 muss die Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (ein nicht manipulierbarer Speicherchip) versehen sein.

Jeder Ausfall der Kasse, der länger als 48 Stunden dauert, muss ebenfalls dem Finanzamt gemeldet werden.

Zusätzlich gilt
ab 1. Januar 2016 die Belegerteilungspflicht für Unternehmer, das heißt jeder Kunde hat einen Beleg zu erhalten und muss diesen behalten, bis er das Geschäft verlassen hat. Es kann auch noch zu einer Kontrolle vor dem Geschäft kommen.

Wer sich nicht an die neue Verordnung hält muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe und einer neuen Schätzung der Besteuerungsgrundlage rechnen.

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