Rahmenbedingungen wurden angepasst
Neue Regeln für Parteienverkehr BH und Landhaus

Foto: BH Feldkirch/Mag. Herbert Burtscher

Seit Montag, 5. Juli, wurden die Regeln für den Parteienverkehr im Landhaus, den Bezirkshauptmannschaften und weiteren Amtsgebäuden inVorarlberg angepasst.

Grundsätzlich wird in den Amtsgebäuden und bei Amtshandlungen die 3G Regelung angewandt. Kann ein „3G Nachweis“ nicht erbracht werden, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Bevölkerung wird nach wie vor ersucht, vorrangig die digitalen Angebote zur Erledigung der Amtsgeschäfte zu nutzen – diese haben sich in den vergangenen Monaten gut bewährt.

Zutrittsberechtigung

Es dürfen nur Besucher und Parteien die Amtsgebäude betreten oder an Amtshandlungen teilnehmen,
bei denen

  • nicht der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung besteht
  • die einen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • die beim Eingang die Hände desinfizieren und
  • die für die persönliche Vorsprache einen Termin vereinbart haben.

Wird ein gültiger „3G-Nachweis“ (getestet, genesen, geimpft) erbracht, ist das Betreten von Amtsgebäuden beziehungsweise die Teilnahme an Amtshandlungen ohne Mund-Nasen-Schutz erlaubt.

Digitale Form bevorzugt

Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sehr viele Amtsgeschäfte digital oder telefonisch abgewickelt werden können. Der digitale Amtsverkehr ist nicht nur kundenfreundlich und effizient, sondern schützt auch die Gesundheit der Kunden sowie der Mitarbeiter. Fremdenrechtliche Anträge (Verlängerungen und Erstanträge von Aufenthaltstiteln, Anmeldebescheinigungen, Aufenthaltskarten) sind persönlich einzubringen.

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