Corona-Maßnahmen in Vorarlberg
Besuchsverbot in den Vorarlberger Krankenhäusern

Besuchsverbot in den Vorarlberger Krankenhäusern | Foto: Vorarlberger Landeskrankenhäuser
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VORARLBERG.  Ab sofort gilt aufgrund der aktuell stark steigenden Zahl an Corona-Patienten in allen Vorarlberger Krankenhäusern ein Besuchsverbot.
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sind bis auf weiteres keine Besuche gestattet. Die österreichweite Verordnung sieht aber vor, dass es eine Ausnahme für all jene Patienten gibt, die länger als eine Woche im Spital aufgenommen sind.

In diesen Fällen ist ein Besucher pro Patient pro Woche erlaubt. Es gilt die 2Gplus-Regel (Geimpft + PCR-Test. Oder: Genesen + PCR-Test. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.)

Zutritt haben darüber hinaus:

  • Zwei Personen zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten pro Tag, für sie gilt die 2Gplus-Regel
  • Höchstens zwei Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten pro Tag
  • Höchstens eine Person zur Begleitung bei Schwangerschaftsuntersuchungen sowie während und nach einer Geburt
  • Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen.

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:

  • im Notfall
  • mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
  • wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist.

Kranke schützen – bitte sehen Sie von Besuchen ab

Der Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern oberstes Gebot. Die Spitalsverantwortlichen appellieren daher an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen.

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