Einheitlicher Schulstart 10. Jänner 2022
Lockdown Ende bedeutet was für Schulen?

Foto: Carsten Winegeard
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Bundeseinheitliche Bestimmungen für Schulen bis Weihnachtsferien. Dort ändert sich mal nichts!

Die derzeit geltenden Maßnahmen im Schulbereich werden bis zu den Weihnachtsferien weitergeführt. Die Schulen bleiben bis Weihnachten im Rahmen der besonderen „Sicherheitsphase“ offen.

Das heißt konkret:

  • pro Woche wird jedenfalls dreimal getestet – davon ein PCR-Test.
  • Im Bedarfsfall kann das intensiviert werden.
  • Weiterhin gilt Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.
  • Die Präsenzpflicht bleibt weiter ausgesetzt.
  • Zusätzlich sollen ab sofort alle Schülerinnen und Schüler aus Klassen, die aufgrund zweier positiver Test-Ergebnisse ins Distance-Learning geschickt werden, seitens der Schule einen Antigen-Test zur Verfügung gestellt bekommen, um eine möglichst sichere Rückkehr nach der Distance-Learning-Phase zu gewährleisten.

Einheitlicher Schulstart

Für die Weihnachtsferien ist vorgesehen, dass alle Schüler bis zu drei Antigentests erhalten, um sich während der Ferien, aber jedenfalls vor der Rückkehr in die Klassen im Jänner testen zu können. Nach Abstimmung mit den Bildungsdirektionen der Länder soll der Schulbetrieb einheitlich nicht mit dem Fenstertag 7. Jänner, sondern erst am 10. Jänner starten, um das Testen zu vereinfachen. Der Unterrichtsstart erfolgt jedenfalls wieder mit einer Sicherheitsphase. Das heißt, es gibt mindestens eine Testung auch für Geimpfte.

Foto: Carsten Winegeard
Foto: Roberto Nickson

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