Causa Wirtschaftsbund
Neuerungen des geplanten Parteiengesetz

Foto: beatriz-perez-moya/unsplash

In mehreren Anfragebeantwortungen hat Landeshauptmann Wallner umfangreich Stellung im Hinblick auf die Vorwürfe in der Causa rund um den Vorarlberger Wirtschaftsbund genommen. Wallner weist in diesem Zusammenhang auf das neue Parteienförderungsgesetz hin, welches im Mai im Entwurf vorliegen wird.

Im Zuge mehrerer Anfragebeantwortungen hat Landeshauptmann Markus Wallner umfangreich und transparent Fragen der Oppositionsparteien zur Causa rund um den Vorarlberger Wirtschaftsbundes beantwortet. So wurden alle Finanzflüsse von Landesregierung und Landesverwaltung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit an den Wirtschaftsbund erhoben.

Inserate werden bis 1995 eruiert

Nachdem diese aus den bisherigen Anfragen der Oppositionsparteien bereits bis zum Jahr 2017 bekannt waren, wurde nun auch das Inseratenvolumen des Landes in der Zeitung des Wirtschaftsbundes zurückgehend bis auf das Jahr 1995 eruiert. Auch wenn die Kanzleiordnung der Vorarlberger Landesregierung grundsätzlich nur eine Aufbewahrungsdauer von Buchungsunterlagen von zehn Jahren vorsieht, wurden die Daten nun so weit als möglich freiwillig erhoben und offengelegt. So hat das Land in den letzten 27 Jahren insgesamt Inserate in der Höhe von rund 80.000 Euro in der Zeitung des Vorarlberger Wirtschaftsbundes geschaltet. Davon fallen lediglich knapp 11.000 Euro in die Amtszeit des aktuellen Landeshauptmannes. Wallner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Inseratenschaltungen in seiner Amtszeit wichtigen Schwerpunktkampagnen des Landes mit Wirtschaftsbezug, zum Beispiel Wohnen, Sanieren, Raumplanungsnovelle, zugeordnet werden können.

Entwurf zum Parteienförderungsgesetz wird im Mai vorliegen

Parallel dazu weist Landeshauptmann Wallner auf das im Mai vorliegende neue Parteienförderungsgesetz inklusive Landes-Rechnungshofkontrolle hin:

„Alle Finanzflüsse des Landes wurden in den Anfragebeantwortungen transparent offengelegt. Wir konzentrieren uns jetzt auf das neue Parteienförderungsgesetz, welches wesentlich kürzere, sparsamere und transparente Wahlkämpfe sowie eine Ausweitung der Kontrollrechte für den Landes-Rechnungshof mit sich bringen wird.“

Wichtigste Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen des geplanten Gesetzes sind:

  • Die Einführung einer Wahlwerbekostenobergrenze.
  • Die Verkürzung des Wahlwerbezeitraums von vier auf drei Wochen.
  • Zudem werden unter anderem umfassende Veröffentlichungspflichten bei den Einnahmen für die Parteien Pflicht.

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