VfGH-Erkenntnis
FPÖ muss Geschäftsbücher dem Rechnungshof offenlegen
Die FPÖ muss dem Rechnungshof (RH) Einsicht in ihre Geschäftsbücher gewähren. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestimmt. Die Freiheitlichen haben zwar – wie gesetzlich vorgesehen – die Ausgaben für den EU-Wahlkampf offengelegt, der RH zweifelt aber an der Richtigkeit. ÖSTERREICH. Im Dezember 2024 übermittelte die FPÖ dem Rechnungshof (RH) gemäß Parteiengesetz den Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl. Darin waren Zahlungen an Agenturen und für zusätzliches Personal ausgewiesen....