Ab 22.12.21 temporär gelockerte Maßnahmen
Wer darf was zu Weihnachten?

Foto: Jonathan Borba

Aktuelle Maßnahmen: Regelungen über Weihnachten und Silvester

Die gegenwärtigen Maßnahmen der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben im Wesentlichen unverändert: Personen mit einem gültigen 2-G-Nachweis dürfen nach wie vor am gesellschaftlichen Zusammenleben teilnehmen. Die 2-G-Regelungen in Gastronomie, Hotellerie, Handel etcetera bleiben wie gehabt bestehen.

Der Lockdown für Ungeimpfte wird jedoch um weitere 10 Tage verlängert.

Für die Weihnachtsfeiertage – also den 24., 25. und 26. sowie für Silvester am 31. Dezember – werden aber einige Ausnahmen gelten:

An diesen Tagen wird es einen weiteren Ausnahmegrund für Ungeimpfte geben, das Haus verlassen zu dürfen:

  • Nämlich der Besuch von Zusammenkünften im kleinen Kreis mit maximal 10 Personen. Also das Weihnachtsfest zuhause bei der Familie oder im kleinen Freundeskreis.
  • Für größere Runden von 11 bis 25 Personen gilt, wie gehabt, dass alle Personen unter anderem einen gültigen 2-G-Nachweis brauchen.
  • Zudem wird an Silvester ausnahmsweise die Sperrstunde für die Gastronomie aufgehoben. Es gelten dann die üblichen Sperrstunden der Bundesländer.

Die Verbreitung der Omikron Variante ist nach wie vor besorgniserregend – es gilt daher besondere Vorsicht walten zu lassen.

Empfohlen werden PCR Testungen für ALLE

Generell sollte das Weihnachtsfest mit Bedacht und im kleinen Kreise gefeiert werden. Empfohlen werden PCR-Testungen vor Zusammenkünften und die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen: Maske tragen, Hygienemaßnahmen einhalten und die persönlichen Kontakte auch an den Weihnachtstagen bestmöglich einzuschränken.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.