Ab 22.12.21 temporär gelockerte Maßnahmen
Wer darf was zu Weihnachten?
Aktuelle Maßnahmen: Regelungen über Weihnachten und Silvester
Die gegenwärtigen Maßnahmen der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben im Wesentlichen unverändert: Personen mit einem gültigen 2-G-Nachweis dürfen nach wie vor am gesellschaftlichen Zusammenleben teilnehmen. Die 2-G-Regelungen in Gastronomie, Hotellerie, Handel etcetera bleiben wie gehabt bestehen.
Der Lockdown für Ungeimpfte wird jedoch um weitere 10 Tage verlängert.
Für die Weihnachtsfeiertage – also den 24., 25. und 26. sowie für Silvester am 31. Dezember – werden aber einige Ausnahmen gelten:
An diesen Tagen wird es einen weiteren Ausnahmegrund für Ungeimpfte geben, das Haus verlassen zu dürfen:
- Nämlich der Besuch von Zusammenkünften im kleinen Kreis mit maximal 10 Personen. Also das Weihnachtsfest zuhause bei der Familie oder im kleinen Freundeskreis.
- Für größere Runden von 11 bis 25 Personen gilt, wie gehabt, dass alle Personen unter anderem einen gültigen 2-G-Nachweis brauchen.
- Zudem wird an Silvester ausnahmsweise die Sperrstunde für die Gastronomie aufgehoben. Es gelten dann die üblichen Sperrstunden der Bundesländer.
Die Verbreitung der Omikron Variante ist nach wie vor besorgniserregend – es gilt daher besondere Vorsicht walten zu lassen.
Empfohlen werden PCR Testungen für ALLE
Generell sollte das Weihnachtsfest mit Bedacht und im kleinen Kreise gefeiert werden. Empfohlen werden PCR-Testungen vor Zusammenkünften und die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen: Maske tragen, Hygienemaßnahmen einhalten und die persönlichen Kontakte auch an den Weihnachtstagen bestmöglich einzuschränken.
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