Mietpreiserhöhung 1. Juli 2023
AK fordert Mietpreisbremse

Foto: unsplash/natalia blauth
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Weil die Mieten an die Inflation gekoppelt sind, droht ab Juli etwa 135.000 Haushalten in Österreich die nächste Mieterhöhung. „Warum schaut die Bundesregierung untätig zu?“, fragt sich nicht nur AK Präsident Bernhard Heinzle und fordert erneut: „Wir brauchen endlich eine Mietpreisbremse!“

Bereits im April und Mai sind die Richtwertmieten in Österreich um 8,5 Prozent gestiegen. Nun sollen die Kategoriemieten ab 1. Juli 2023 für 135.000 Haushalte erneut um 5,5 Prozent steigen. Es wäre die vierte Erhöhung innerhalb von 15 Monaten. Erhöht werden die Mieten für Wohnungen, auf die das Mietrechtsgesetz anwendbar ist – beispielsweise im privaten, vor 1945 errichteten Altbau – und deren Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurde. Die Kategoriemieten werden dann angehoben, wenn die Inflation die Fünf-Prozent-Marke übersteigt. Für die Erhöhung im Juli ist die Inflation vom März 2023 ausschlaggebend. Damals lag sie bei 9,2 Prozent.

38.000 Haushalte mit sehr hohen Mieten

In Vorarlberg ist die Lage für viele Mieterinnen und Mieter noch weit schlimmer. Beim Großteil der Mietwohnungen auf dem nicht gemeinnützigen Wohnungssektor kann die Miete frei vereinbart werden. Die Mieten liegen daher schon bei Vertragsabschluss deutlich über den Richtwertmieten und um ein Vielfaches höher als die Kategoriemieten. Zudem besteht keine Reglementierung hinsichtlich Schwellenwert oder Zeitpunkt der Mietanpassung und auch rückwirkende Mieterhöhungen sind möglich.

Deshalb fordert die AK Vorarlberg erneut eine Mietpreisbremse, auf die sich die Bundesregierung partout nicht einigen will:

  • Für sämtliche Wohnungsmietverhältnisse ist in Zeiten hoher Inflation eine einheitliche Regelung zur Wertanpassung des Hauptmietzinses einzuführen. Die Mieten sollen nicht öfter als zwei Mal im Jahr erhöht werden dürfen, die Erhöhung soll mit zwei Prozent gedeckelt sein. Das soll so lange gelten, bis es zu einer großen Mietrechtsreform kommt, die längst überfällig ist.
  • Die letzte Mietanpassung vor Einführung dieser Regelung muss mindestens ein Jahr zurückliegen und eine rückwirkende Mieterhöhung wird gesetzlich für alle Wohnungsmietverhältnisse ausgeschlossen. Die Anpassung ist vom Vermieter 14 Tage vor dem Inkrafttreten dem Mieter schriftlich mitzuteilen.
  • Im Fall einer Verlängerung eines bestehenden Mietvertrages hat der bisher vereinbarte Mietzins mit dieser Wertsicherungsregelung weiter zu gelten.
  • Die Befristungsmöglichkeit für gewerbliche Vermieter sollte abgeschafft werden.

„Wir brauchen diese Mietpreisbremse!“, unterstreicht Heinzle. Sie wäre vor allem für jene rund 38.000 Haushalte in Vorarlberg so wichtig, „die im Bundesländervergleich nach Salzburg die höchsten Mieten bezahlen müssen“.

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AK Präsident Heinzle kann nicht verstehen, dass die Bundesregierung das längst reformbedürftige Mietrecht nicht angreifen will. | Foto: Lukas Hämmerle

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