Gefahrenzonenplan
Das "Pickerl" für die Ybbsitzer Wildbäche

Vor Ort bei der Überprüfung des Gefahrenzonenplanes (v.l.n.r.): Rafael Buchacher (NÖ Landesregierung), DI Christian Amberger (WLV), Andreas Pichler (BMLRT), Bürgermeister Gerhard Lueger,  Eduard Kotzmaier,  Siegfried Pöll (beide WLV);
 | Foto: WLV
  • Vor Ort bei der Überprüfung des Gefahrenzonenplanes (v.l.n.r.): Rafael Buchacher (NÖ Landesregierung), DI Christian Amberger (WLV), Andreas Pichler (BMLRT), Bürgermeister Gerhard Lueger, Eduard Kotzmaier, Siegfried Pöll (beide WLV);
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Die ministerielle Überprüfung der Revision des Gefahrenzonenplanes der Wildbäche in der Gemeinde Ybbsitz wurde durchgeführt.

YBBSITZ. Diese Revision wurde notwendig, da der alte Gefahrenzonenplan aus dem Jahr 1983 nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und weil im Gemeindegebiet von Ybbsitz inzwischen der gesamte Prollingbach von der Wildbachverbauung übernommen wurde. Für diese Gerinnestrecke lagen bis jetzt noch keine offiziellen Gefahrenausweisungen vor.

Kerngemeinde der Wildbachverbauung

Die Marktgemeinde Ybbsitz ist eine der Kerngemeinden der Wildbachverbauung in Niederösterreich mit über 60 Wildbächen und sogar mit drei Lawinen. Planverfasser Siegfried Pöll von der Gebietsbauleitung ermittelte unterstützt mit modernster Simulationstechnologie und aktuellen mit der Landeshydrographie abgestimmten Hochwasserwerten die Gefahrenbereiche dem gesetzlichen Auftrag folgend an allen Wildbächen in Ybbsitz.
Sektionsleiter Christian Amberger betont, dass schon bei der öffentlichen Auflage des Planes kaum Stellungnahmen eingingen, was darauf hindeutet, dass die Darstellungen wohl gut die Gefährdungen abbilden und zeigt, dass die Gemeinde eine sehr gute Risikokommunikation mit den Bürgern pflegt.
Die Amtshandlung vor Ort wurde von Andreas Pichler, dem Vertreter des Bundesministeriums für Landwirtschat, Regionen und Tourismus geleitet. Er und die gesamte Kommission konnten sich von der Nachvollziehbarkeit der Gefahrenzonen überzeugen und genehmigten einstimmig den Plan.

Hintergrundinfo:

Der Gefahrenzonenplan ist ein sogenannter forstlicher Raumplan gemäß Forstgesetz sowie der Gefahrenzonenplanverordnung
Er stellt ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.) dar
Der Gefahrenzonenplan ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen, unterstützt die Baubehörde sowie die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.
Von den 34 Gemeinden, Marktgemeinden und Städten im Bezirk Amstetten sind 30 von Wildbachgefahren betroffen und mit einem ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan ausgestattet. Auch die Stadt Waidhofen ist aktuell beplant worden.
Im Bezirk Amstetten und in Waidhofen betreut die Wildbachverbauung rund 440 Wildbacheinzugsgebiete und 21 Lawinen und hat bis dato über 2.000 Schutzbauwerke gegen Wildbächen, Steinschlag, Rutschungen und Lawinen errichtet.
In den letzten 10 Jahren wurden hier rund 25 Mio. Euro in den Schutz vor Naturgefahren investiert.

Sind sie durch Naturgefahren gefährdet?
Daten über die Gefährdung durch Naturgefahren sind öffentlich.
Betroffene Anrainerinnen und Anrainer finden Informationen unter www.naturgefahren.at, www.hochwasserrisiko.at, https://atlas.noe.gv.at/ und natürlich in ihrem Gemeindeamt.

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