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Das Rad- und Scooter-ABC für Eltern und Schüler

Egal, wie der Schulweg zurückgelelegt wird – der ARBÖ gibt Tipps zur Sicherheit. | Foto: ARBÖ
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Egal, wie der Schulweg zurückgelelegt wird – der ARBÖ gibt Tipps zur Sicherheit.

WELS, LINZ. Passend zum Schuljahrbeginn hat der ARBÖ alle Regeln und Rahmenbedingungen zu Rad und Scootern zusammengefasst. Denn sowohl die Eltern als auch die jungen Verkehrsteilnehmer sollten wissen, was erlaubt ist und worauf die Kids zu achten haben.

  • Scooter: Der Scooter ohne Antrieb, also der klassische Tretroller, ist wohl das am häufigsten gewählte Fortbewegungsmittel für den Schulweg. Grundsätzlich dürfen diese Scooter ab 8 Jahren ohne Aufsichtsperson benutzt werden. Laut Gesetz dürfen diese Roller ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Und natürlich dürfen die Scooter-Fahrer keine Fußgeher gefährden. Der Radweg ist für den Scooter übrigens ebenso tabu, wie Mehrzweckstreifen oder die Straße.
    Kinder unter 8 Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.
    Dem Scooter gleichgestellt sind auch alle anderen spielzeugähnlichen Fahrzeuge wie Skateboards oder Longboards.
  • E-Scooter: Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen diese elektrisch betriebenen Roller im Gegensatz zum Scooter ohne Antrieb nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden. Kinder sind bis zum 12. Lebensjahr verpflichtet, einen Helm zu tragen.
    Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag, oder wenn die 4. Volksschulklasse besucht wird und das Kind im Besitz eines Fahrradausweises ist.
  • Fahrrad: Für das Fahrrad gelten dieselben Regelungen wie für E-Scooter.

Egal ob der Schulweg zu Fuß, auf dem (E-)Scooter oder dem Fahrrad zurückgelegt wird: Der Arbö empfiehlt Eltern gemeinsam mit den Kindern noch vor Schulbeginn den sichersten Schulweg zu definieren und insbesondere Gefahrenquellen im Kreuzungsbereich gemeinsam zu erarbeiten. Außerdem sollte grundsätzlich ausreichend Zeit für die Fahrt in die Schule eingeplant werden, damit der Schulweg stets mit der nötigen Aufmerksamkeit zurückgelegt werden kann.

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