Magistrat Wels
Die Stadt Wels informiert

Der Magistrat Wels setzt die neueste Covid-Verordnung von Bund und Land um. | Foto: Stadt Wels
  • Der Magistrat Wels setzt die neueste Covid-Verordnung von Bund und Land um.
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Die nunmehr geltende 5. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung des Bundes sowie die 3. OÖ. COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 des Landes Oberösterreich haben in zahlreichen Bereichen auch Auswirkungen auf die Einrichtungen und Veranstaltungen in der Stadt Wels.

WELS. Im Folgenden ein Überblick über alle notwendigen Maßnahmen:
• An allen öffentlichen geschlossenen Orten – und somit auch in allen Amtsgebäuden und sonstigen Einrichtungen der Stadt Wels – gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
• Im Bereich der Seniorenbetreuung gilt für Besucher eine 2G-Pflicht (geimpft oder genesen) sowie für den gesamten Aufenthalt eine FFP2-Maskenpflicht.
• Am Welser Wochenmarkt ist die Konsumation von Speisen und Getränken ab sofort wieder untersagt. Weiters gilt im Innen- sowie auch im Außenbereich eine FFP2-Maskenpflicht.
• Die Welser Stadtmuseen Burg und Minoriten werden bis auf Weiteres geschlossen.
• Der Welser Wissensbus stellt vorerst seinen Fahrbetrieb ein.
 Ebenfalls geschlossen werden die städtischen Generationentreffs, das Tageszentrum (ab Mittwoch, 17. November) sowie die Jugendtreffs der Stadt Wels.
• Geöffnet bleiben die Skateboardhalle, das Welldorado, die Eishalle, die Stadtbücherei sowie die Volkshochschule. Diese Einrichtungen sind nur mit gültigem 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) zu betreten. Darüber hinaus gilt auch in sämtlichen Eingangs- und Garderobenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht.
• Ebenfalls weiterhin geöffnet ist der Welser Tiergarten.
• Die im Stadttheater Greif und in den Minoriten geplanten Kulturveranstaltungen können aufgrund der Verordnungen des Bundes bzw. des Landes weiterhin stattfinden. Auch hier gilt: Zutritt nur mit 2G sowie zugewiesene Sitzplätze, FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes (auch am Sitzplatz) sowie kein Ausschank von Speisen und Getränken.
• Der Adventmarkt im Generationenpark Noitzmühle kann wie geplant von Freitag, 19. bis Sonntag, 21. November stattfinden. Wie bei allen anderen Märkten ist auch hier die Konsumation von Speisen und Getränken vor Ort untersagt. Während des gesamten Aufenthaltes am Adventmarkt gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
• Seit Montag, 15. November stehen für die Welser Bevölkerung zwei Testbusse für die Abnahme von Antigen- und PCR-Tests zur Verfügung. Die aktuellen Fahrpläne finden Interessierte unter wels.at/coronavirusim Internet. Die Anmeldungen für die Teststraßen, Apotheken sowie die Testbusse erfolgen wie bisher unter oesterreich-testet.atoder unter der Telefonnummer 0800 220 330. Die Anmeldungen für die Impfungen erfolgen über ooe-impft.at.

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