Schulschwänzer, Anzeigen
Es wird härter durchgegriffen

Bürgermeister Rabl befürwortet Strafen fürs Schulschwänzen. | Foto: Leitner
  • Bürgermeister Rabl befürwortet Strafen fürs Schulschwänzen.
  • Foto: Leitner
  • hochgeladen von Peter Hacker

Seit 01.November 2018 liegt bei ungerechtfertigtem Fernbleiben von Schülern an mehr als drei  Schultagen eine Verwaltungsübertretung vor und es besteht Anzeigepflicht.

WELS. Je nach Schwere der Pflichtverletzung hebt die Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe bis zu 440 Euro ein. Wird diese Geldstrafe nicht bezahlt, kommt es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kinder mehrere Tage vor Ferienbeginn unentschuldigt nicht mehr zur Schule kommen oder erst Tage später nach Schulbeginn wieder am Unterricht teilnehmen. Tendenz steigend.

96 Anzeigen in Wels

Insgesamt 96 Anzeigen nach dem Schulpflichtgesetz wurden im Schuljahr 2018/2019 eingebracht. 49 Anzeigen davon betrafen ausländische Staatsbürger, 21 österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund und 26 Anzeigen österreichische Staatsbürger.

Rabl hält Strafen für angebracht

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl (FPÖ): „Das Recht auf Bildung ist eines der größten und wichtigsten Errungenschaften unserer Zeit. Bildung ist zudem eines unserer wesentlichsten Zukunftsthemen. Wer die Schulpflicht mit Füssen tritt, muss bestraft werden. Zukünftig haben die Eltern auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Fehlstunden nachgeholt werden. “
Stadträtin Margarete Josseck-Herdt (FPÖ): „Die Zahl der Schulverweigerer nimmt immer mehr zu. Dieser Trend muss dringend gestoppt werden. Schulschwänzen ist kein Kavaliersdelikt.“

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Wels & Wels-Land auf MeinBezirk.at/Wels&Wels-Land

Neuigkeiten aus Wels & Wels-Land als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Wels & Wels-Land auf Facebook: MeinBezirk.at/Wels&Wels-Land - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Wels & Wels-Land und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.