Schulschwänzer, Anzeigen
Es wird härter durchgegriffen
Seit 01.November 2018 liegt bei ungerechtfertigtem Fernbleiben von Schülern an mehr als drei Schultagen eine Verwaltungsübertretung vor und es besteht Anzeigepflicht.
WELS. Je nach Schwere der Pflichtverletzung hebt die Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe bis zu 440 Euro ein. Wird diese Geldstrafe nicht bezahlt, kommt es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kinder mehrere Tage vor Ferienbeginn unentschuldigt nicht mehr zur Schule kommen oder erst Tage später nach Schulbeginn wieder am Unterricht teilnehmen. Tendenz steigend.
96 Anzeigen in Wels
Insgesamt 96 Anzeigen nach dem Schulpflichtgesetz wurden im Schuljahr 2018/2019 eingebracht. 49 Anzeigen davon betrafen ausländische Staatsbürger, 21 österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund und 26 Anzeigen österreichische Staatsbürger.
Rabl hält Strafen für angebracht
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl (FPÖ): „Das Recht auf Bildung ist eines der größten und wichtigsten Errungenschaften unserer Zeit. Bildung ist zudem eines unserer wesentlichsten Zukunftsthemen. Wer die Schulpflicht mit Füssen tritt, muss bestraft werden. Zukünftig haben die Eltern auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Fehlstunden nachgeholt werden. “
Stadträtin Margarete Josseck-Herdt (FPÖ): „Die Zahl der Schulverweigerer nimmt immer mehr zu. Dieser Trend muss dringend gestoppt werden. Schulschwänzen ist kein Kavaliersdelikt.“
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