Ab Mai
Klinikum plant schrittweises Hochfahren

Im gesamten Klinikum gilt Schutzmaskenpflicht sowie das Gebot zum Abstandhalten und zur Händehygiene. | Foto: Klinikum Wels
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  • Im gesamten Klinikum gilt Schutzmaskenpflicht sowie das Gebot zum Abstandhalten und zur Händehygiene.
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Im Klinikum Wels-Grieskirchen bereitet man sich auf die Rückkehr zum Normalbetrieb vor.

WELS, GRIESKIRCHEN. Ab Anfang Mai wird der Betrieb im Klinikum Wels-Grieskirchen unter Einhaltung des Covid-19-Infektionsschutzes langsam wieder hochgefahren. Es gelten jedoch neue Rahmenbedingungen. „Die Auslastung wird derart geplant, dass eine situationsabhängige, vom Land OÖ vorgegebene Anzahl von Betten beziehungsweise Intensivbetten für Covid-19-Patienten vorgehalten werden kann, derzeit 75 Betten und 15 Intensivbehandlungsplätze", sagt Geschäftsführer Dietbert Timmerer. "Dies fordert unter anderem ein präzises und anpassungsfähiges OP-Management."

Ambulante Termine, stationäre Behandlungen

Neben den Schutzvorkehrungen müssen als Sicherheitsmaßnahme die Frequenzen in den Ambulanzen niedrig gehalten werden. „Nur jene Leistungen dürfen im Krankenhaus wahrgenommen werden sollen, die im niedergelassenen Bereich nicht möglich sind“, sagt Thomas Muhr, Ärztlicher Leiter am Klinikum Wels-Grieskirchen.
• Mit Ausnahme der Akutambulanzen werden alle weiteren als Terminambulanzen geführt. Patienten sind dazu angehalten, ihre Termine pünktlich wahrzunehmen. Der Einlass durch die Schleuse ins Klinikum ist maximal eine halbe Stunde vorher gestattet. „Um die Auslastung über den Tag verteilen zu können, werden wir in einigen Fachbereichen die Ambulanzzeiten sogar ausdehnen“, ergänzt Muhr.
• Die Planung der stationären Eingriffe erfolgt nach medizinischer Dringlichkeit. Die ambulanten und stationären Patienten werden am Tag vor dem Aufenthalt im Klinikum von den jeweiligen Fachabteilungen zu ihren Terminen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert. Auch jene Patienten, deren geplanter Termin aufgrund der Coronakrise abgesagt werden musste, werden aktiv von den Abteilungen kontaktiert.
• Notfälle werden weiterhin sofort behandelt. Um das zu beschleunigen, sollen sie künftig  telefonisch angekündigt werden. Patienten mit Beschwerden kontaktieren vor dem Spitalsbesuch die Gesundheitshotline 1450, ihren Hausarzt als erste Anlaufstelle beziehungsweise den Hausärztlichen Notdienst unter der Nummer 141. Dieser entscheidet, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist.

Covid-19-Infrastruktur

• Die Schleusen und Zugangsbeschränkungen an den Klinikum-Standorten Wels und Grieskirchen bleiben aufrecht. Es wird am Standort Wels ein zweites Zelt für Wartende und Begleitpersonen aufgestellt.
• Die Infektionsambulanz in Wels wurde mit Mittwoch, den 29. April, auf die Isolationsstation verlegt. Dort erfolgt die weitere Abklärung von COVID-19-Verdachtsfällen.
Schutzvorkehrungen
• Das Besuchsverbot bleibt aufrecht.
• Es gilt Schutzmaskenpflicht sowie das Gebot zum Abstandhalten und zur Händehygiene.
Wann das Klinikum Wels-Grieskirchen wieder auf „Normalbetrieb“ laufen wird, ist von der allgemeinen Corona-Situation abhängig und könne noch nicht festgelegt werden.

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